Ubuntu Linux auf Acer Aspire One

Durch ein kleiner Fehler meinerseits habe ich auf meinen Acer Aspire One Netbook das System total zerschossen, so dass ich das Windows auch nicht mehr installieren konnte. Also probierte ich einfach mal aus, Ubuntu Linux 11.10 auf den Rechner zu installieren. Ich habe mich immer davon gefürchtet, da ich im Netz nicht viel dazu gefunden habe.

Vorweg: Ubuntu Linux funktioniert auf dem Aspire One sehr gut!

Verwendeter Rechner: Acer Aspire One D255-E
Verwendetes OS: Ubuntu 11.10, 32bit

Die Installation mittels externem DVD-Laufwerk verlief schnell und einfach. Jegliche Hardware wurde problemlos erkannt, sodass ich schon während der Installation mittels Wifi Updates herunterladen konnte.

Jetzt läuft es seit Tagen stabil auf meinem System. Für ein Netbook scheint Ubuntu geradezu optimiert zu sein.

Veröffentlicht unter EDV | Hinterlasse einen Kommentar

Org und Niki

Durch @eckes wurde ich auf einen Cartoon aufmerksam, den ich bisher leider noch nicht kannte. Org und Niki sind zwei (bzw. drei) Ausserirdische, welche mehr als andere Aliens in der nähe unseres blauen Planeten aufhalten. Wie der Autor Harmut Ehreke alias Eric selbst sagt, spielt das Thema Technik und Wissenschaft eine ziemlich grosse Rolle in seinen Cartoons.

Org und Niki by Eric

Org und Niki by Eric

Ich geh jetzt das Archiv seit einigen Tagen schön chronologisch durch und muss mich vor lachen öfters an meiner Maus festhalten.

Leider ist seit dem Juli 2010 kein neuer Strip mehr veröffentlicht worden. Doch wer weiss, vielleicht kommt das durch eine neue Fangemeinde automatisch ins rollen.

Org und Niki können auf ihrer Webseite bestaunt werden. Dort gibt es noch weitere Infos zu den beiden, dem Thema und Autor.

Viel Spass!

Veröffentlicht unter Netzwelt | Hinterlasse einen Kommentar

Die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) – Allgemeines

Die erste Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) wurde 1850 von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) ausgearbeitet. Sie findet auf dem gesammten Rhein von Basel mittlerer Rheinbrücke (km 166,64) über den Boven-Rijn und die Waal (km 952,5) und Pannerdensch Kanal, Neder-Rijn und Lek (km 989) anwendung.

Die RheinSchPV ist in drei Teile und 15 Kapitel unterteilt, welche auch noch in Abschnitte unterteilt sein können. Ausserdem sind noch 10 Anlagen angeführt.

Erster Teil: Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen

  • § 1.01 Begriffsbestimmungen
  • § 1.02 Schiffsführer
  • § 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
  • § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
  • § 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
  • § 1.06 Benutzung der Wasserstrasse
  • § 1.07 Anforderungen an die Beladung und Sicht, Höchtzahl der Fahrgäste
  • § 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
  • § 1.09 Besetzung des Ruders
  • § 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen an Bord
  • § 1.11 Mitführen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung an Bord
  • § 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
  • § 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen
  • § 1.14 Beschädigung von Anlagen
  • § 1.15 Verbot von Einbringungen in die Wasserstrasse
  • § 1.16 Rettung und Hilfeleistung
  • § 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen
  • § 1.18 Freimachen des Fahrwassers
  • § 1.19 Besondere Anweisungen
  • § 1.20 Überwachung
  • § 1.21 Sondertransporte; Amphibienfahrzeuge
  • § 1.22 Anordnungen vorübergehender Art
  • § 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
  • § 1.24 Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze
  • § 1.25 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen

Kapitel 2: Kennzeichnung und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung

  • § 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
  • § 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
  • § 2.03 Schiffseichung
  • § 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
  • § 2.05 Kennzeichen der Anker

Kapitel 3: Bezeichnung der Fahrzeuge

Abschnitt 1: Allgemeines

  • § 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen
  • § 3.02 Lichter und Signalleuchten
  • § 3.03 Flaggen, Tafeln und Wimpel
  • § 3.04 Zylinder, Bälle und Kegel
  • § 3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen
  • § 3.06 Ohne Inhalt
  • § 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln und Wimpeln usw.

Abschnitt 2: Nacht- und Tagbezeichnung

2 A: Bezeichnung während der Fahrt

  • § 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
  • § 3.09 Bezeichnung der Schleppverbänder in Fahrt
  • § 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
  • § 3.11 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt
  • § 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
  • § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
  • § 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
  • § 3.15 Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20m aufweist
  • § 3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt
  • § 3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen
  • § 3.18 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt
  • § 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt

2 B: Bezeichnung beim Stillliegen

  • § 3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
  • § 3.21 Zusätzliche Bezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
  • § 3.22 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen
  • § 3.23 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen
  • § 3.24 Bezeichnung stillliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger
  • § 3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
  • § 3.26 Zusätzliche Bezeichnungen der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schifffahrt gefährden können, und ihrer Anker

Abschnitt 3: Sonstige Bezeichnung

  • § 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
  • § 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstrasse ausführen
  • § 3.29 Schutz gegen Wellenschlag
  • § 3.30 Notzeichen
  • § 3.31 Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten
  • § 3.32 Hinweis auf das Verbot, zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden
  • § 3.33 Hinweis auf das Verbot des Stillliegens nebeneinander

Kapitel 4: Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Navigationsgeräte

Abschnitt 1: Schallzeichen

  • § 4.01 Allgemeines
  • § 4.02 Gebrauch der Schallzeichen
  • § 4.03 Verbotene Schallzeichen
  • § 4.04 Notzeichen

Abschnitt 2: Sprechfunk

  • § 4.05 Sprechfunk

Abschnitt 3: Navigationsgeräte

  • § 4.06 Radar
  • § 4.06 Inland AIS Geräte

Kapitel 5: Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstrasse

  • § 5.01 Schifffahrtszeichen
  • § 5.02 Bezeichnung der Wasserstrasse

Kapitel 6: Fahrregeln

Abschnitt 1: Allgemeines

  • § 6.01 Schnelle Schiffe
  • § 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
  • § 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander

Abschnitt 2: Begegnen und Überholen

  • § 6.03 Allgemeine Grundsätze
  • § 6.04 Begegnen: Grundregeln
  • § 6.05 Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln
  • § 6.06 Begegnen von schnellen Schiffen mit anderen Fahrzeugen und untereinander
  • § 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser
  • § 6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
  • § 6.09 Überholen: Allgemeine Bestimmungen
  • § 6.10 Überholen: Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge
  • § 6.11 Überholverbot durch Schifffahrtszeichen

Abschnitt 3: Weitere Regeln für die Fahrt

  • § 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
  • § 6.13 Wenden
  • § 6.14 Verhalten bei der Abfahrt
  • § 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
  • § 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstrassen
  • § 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
  • § 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
  • § 6.19  Schifffahrt durch Treibenlassen
  • § 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
  • § 6.21 Zusammenstellung der Verbände
  • § 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
  • § 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen

Abschnitt 4: Fähren

  • § 6.23 Verhalten der Fähren

Abschnitt 5: Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen

  • § 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines
  • § 6.25 Durchfahrt unter festen Brücken
  • § 6.26 Durchfahrt durch Schiffbrücken
  • § 6.27 Durchfahren der Wehre
  • § 6.28 Durchfahren der Schleusen
  • § 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt
  • § 6.29 Vorrecht auf Schleusung

Abschnitt 6: Unsichtiges Wetter; Benutzung von Radar

  • § 6.30 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter
  • § 6.31 Stillliegende Fahrzeuge
  • § 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge
  • § 6.33 Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge

Kapitel 7: Regeln für das Stillliegen

  • § 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen
  • § 7.02 Liegeverbot
  • § 7.03 Ankern
  • § 7.04 Festmachen
  • § 7.05 Liegestellen
  • § 7.06 Besondere Liegestellen
  • § 7.07 Mindestabstände bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen
  • § 7.08 Wache und Aufsicht

Kapitel 8: Zusatzbestimmungen

  • § 8.01 Geschleppte und schleppende Schubverbände
  • § 8.02 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
  • § 8.03 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
  • § 8.04 Fortbewegung von Schubleichtern ausserhalb eines Schubverbandes
  • § 8.05 Kupplungen der Schubverbände
  • § 8.06 Sprechverbindung auf Verbänden
  • § 8.07 Begehbarkeit der Schubverbände
  • § 8.08 Zusammenstellung der Schleppverbände
  • § 8.09 Bleib-weg-Signal
  • § 8.10 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind

Zweiter Teil: Sonderbestimmungen für einzelne Rheinstrecken

Kapitel 9: Besondere Regeln für die Fahrt und das Stillliegen

  • § 9.01 Beschränkungen der Schifffahrt in Basel
  • § 9.02 Grosser Elsässischer Kanal und kanalisierter Rhein
  • § 9.03 Vorbeifahrt an der Fähre Seltz-Plittersdorf
  • § 9.04 Geregelte Begegnung
  • § 9.05 Fahrt von Fahrzeugen und Verbänden auf gleicher Höhe
  • § 9.06 Befahren der Altrheine zwischen Mannheim und Mainz
  • § 9.07 Beschränkungen der Schifffahrt
  • § 9.08 Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen-St. Goar
  • § 9.09 Beschränkung der Schifffahrt zwischen Bad Salzig (km 564,30) und Gorinchem (km 952.50)
  • § 9.10 Bezeichnung und Fahrregeln der Mehrzweckfahrzeugen der französischen Armee und der Bundeswehr
  • § 9.11 Fahrt bei unsichtigem Wetter unterhalb der Spyck’schen Fähre
  • § 9.12 Boven-Rijn und Waal
  • § 9.13 Pannerdensch Kanaal, Neder-Rijn und Lek

Kapitel 10: Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser und bei Niedrigwasser

  • § 10.01 Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser oberhalb der Spyck’schen Fähre
  • § 10.02 Beschränkung der Schifffahrt bei Niedrigwasser zwischen Bingen und St. Goar

Kapitel 11: Höchstabmessungen der Fahrzeuge, Schubverbände und sontiger Fahrzeugzusammenstellungen

  • § 11.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge
  • § 11.02 Höchstabmessungen der Schubverbände und der gekuppelten Fahrzeuge

Kapitel 12: Stromstrecken mit Meldepflicht oder mit Wahrschauregelung

  • § 12.01 Meldepflicht
  • § 12.02 Wahrschauregelung auf der Strecke Oberwesel-St. Goar

Kapitel 13: Besondere Bestimmungen für den Verkehr der Kanalpenichen auf der Strecke Basel bis Schleuse Iffezheim

  • § 13.01 Anwendungsbereich
  • § 13.02 Kennzeichnung der Fahrzeuge
  • § 13.03 Einsenkungsmarken
  • § 13.04 Tiefgangsanzeiger
  • § 13.05 Unterscheidungszeichen der Anker
  • § 13.06 Zusammenstellung der Verbände

Kapitel 14: Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein

  • § 14.01 Allgemeine Bestimmungen
  • § 14.02 Basel
  • § 14.03 Mannheim-Ludwigshafen
  • § 14.04 Mainz
  • § 14.05 Bingen
  • § 14.06 Bad Salzig
  • § 14.07 Koblenz
  • § 14.08 Andernach
  • § 14.09 Wesseling
  • § 14.10 Duisburg-Ruhrort
  • § 14.11 Übernachtungshäfen Boven-Rijn und Waal

Dritter Teil: Umweltbestimmungen

Kapitel 15: Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen

  • § 15.01 Begriffbestimmungen
  • § 15.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht
  • § 15.03 Verbot der Einbringung und Einleitung
  • § 15.04 Sammlung und Behandlung an Bord
  • § 15.05 Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen
  • § 15.06 Sorgfaltspflicht beim Bunkern
  • § 15.07 Ohne Inhalt
  • § 15.08 Bilgenentölungsboote
  • § 15.09 Anstrich und Aussenreinigung der Fahrzeuge

Anlagen

  • Anlage 1: Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeuge liegt
  • Anlage 2: Ohne Inhalt
  • Anlage 3: Bezeichnung der Fahrzeuge
  • Anlage 4: Ohne Inhalt
  • Anlage 5: Ohne Inhalt
  • Anlage 6: Schallzeichen
  • Anlage 7: Schifffahrtszeichen
  • Anlage 8: Bezeichnung der Wasserstrasse
  • Anlage 9: Ohne Inhalt
  • Anlage 10: Muster für das Ölkontrollbuch

Die RheinSchPV kann online auf elwis.de eingesehen werden und bei der ZKR, elwis.de und gesetze-im-internet.de als PDF heruntergeladen werden. Ausserdem kann sie als Buchform beim Binnenschiffahrtsverlag oder der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft bestellt werden.

RheinSchPV §1.11 Mitführen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung an Bord
An Bord eines jeden Fahrzeugs, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Schubleichter, muss sich ein Abdruck dieser Verordnung, in ihrer jeweils geltenden Fassung, einschliesslich der Rechtsverordnungen nach § 1.22 Nr. 3, befinden. Es darf auch eine auf elektronischem Wege jederzeit lesbare Textfassung sein.

Dies wird am besten durch eine gedruckte Ausgabe oder eine lokal auf einem Datenträger gespeicherten PDF Ausgabe der genannten Verordnung bewerkstelligt. Denn der Onlinezugriff kann technisch nicht jederzeit gewährleistet werden.

Veröffentlicht unter RheinSchPV | Hinterlasse einen Kommentar

PVP – Es Geit

Auf diesen Moment habe ich jetzt lange gewartet. PVP hat ihr neues Album “Es Geit” rausgebracht und mir damit definitiv mein Wochenende versüsst. Das Album kommt auf der einen Seite sehr musikalisch und melodiös daher, auf der anderen wortwörtlich gewaltig. Die Tracks wie “es geit” oder “i hasse mini Fründin” kommen sehr ruhig und chillig daher. “mis Schouspiu”, “Super Leopard” oder “Arena” pumpen recht auf und lassen an einen Rundumschlag erinnern. Im ganzen kommt das gesammte Album sehr Politisch und relativ Gesellschaftskritisch daher und errinnert dadruch eher an ein GreisIV feat. PVP. Doch auch Phantwo, Poul Prügu und Krust kommen schwer zu Wort. Dabei erfährt man im Storytrack “Olten” wie sich Phantwo und ein Junkie Drogechranki gegenseitig annerven oder warum es eine gute Idee wäre Poul Prügu zum Diktator zu erheben.

Für mich ist “Es Geit” sicherlich der Spitzenkandidat für das Album des Jahres.

Chlyklass.ch / “Es Geit” bei iTunes /

Nachtrag: Nach mehrmaligem hören muss ich sagen, dass das Album sehr ausgeglichen ist. Für jede Stimmung/Situation mindestens ein Track.

Veröffentlicht unter Allgemein | 1 Kommentar

Soundtrack zu Per Anhalter durch die Galaxis

Zur Zeit geb ich mir zum zweiten mal die vierteilige Trilogie in fünf Bänden. Denn Per Anhalter durch die Galaxis ist sicherlich eine der besten Romanreihen in diesem unglaublich, unvorstellbaren grossen Universum.

Mir ist noch nicht klar wie unwahrscheinlich es ist, dass ich vor kurzer Zeit auf einen äusserst bemerkenswerten Künstler namens Binärpilot gestossen bin. Aber es scheint, als ob seine Musik und die Geschichte einfach zusammengehören.

Ich habe mir eine kleine Kompilation aus seinen Titeln zusammengestellt, welche ich als den Soundtrack zu Per Anhalter durch die Galaxis nennen will.

Soundtrack zu Per Anhalter durch die Galaxis
01: Nordland
10_binaerpilot_-_nordland.mp3
02: M.A.R.S.
01_binaerpilot_-_mars.mp3
03: Iritis
05-binaerpilot-iritis.mp3
04: Tjaerlighet
04-binaerpilot-tjaerlighet.mp3
05: Ah (Celebrate)
06-binaerpilot-ah_celebrate.mp3
06: aXXo
01_binaerpilot_-_axxo.mp3
07: Otosclerosis
10_binaerpilot_-_otosclerosis.mp3
08: Roykmaskin
09_binaerpilot_-_roykmaskin.mp3
09: Patheon VI
binaerpilot_-_patheon_VI.mp3
10: Cornered!
04_binaerpilot_-_cornered_promo.mp3

Alle Titel sind von Binärpilot und stehen unter Creative Commons (CC BY-NC-ND 3.0).
Alle Titel können auf der Website binaerpilot.no kostenlos heruntergeladen werden. Das Album Nordland kann auch im iTunes Store kostenpflichtig erworben werden.

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

PVP hasst ihri Fründin

Super Wetter, schöne Arbeit, neues von PVP: Jackpot!

Um konkret zu werden: PVP bringt am 20. Mai das langersehnte zweite Album raus. Bis dahin müssen wir uns noch mit der Single mini Fründin zufrieden geben. Ich tendiere darauf, dass das Album ein Burner wird, denn wie beim letzten Chlyklass-Album war die Single noch gar nicht mal so gut. Und da jetzt mini Fründin schon recht geil ist, erwarte ich ein richtig geiles Album!

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Google findet die eigene Dokumentation nicht mehr

Wollte heute eine Dokumentation zu SketchUp holen….

Veröffentlicht unter Netzwelt | Hinterlasse einen Kommentar

Abonnierte Podcasts

Hier eine aktuelle Liste meiner abonnierten Podcasts:

Chaosradio
Chaosradio Express
Der Lautsprecher
DRS4 Zeitblende
Fokus Afrika | Deutsche Welle Sendung eingestellt.
Hackerfunk
Input
Kontrovers: Ein Thema – zwei Meinungen
Küchenradio
Not save for work
Persönlich
Raumzeit
Wissenschaft: Aus Forschung und Technik

Veröffentlicht unter Netzwelt | Hinterlasse einen Kommentar

An die wahlberechtigten Bürger Deutschlands

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Tonis Plan

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar